GELTUNGSBEREICH & ANBIETER// § 01
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen Juri Bolotko, handelnd unter der Geschäftsbezeichnung FELDNOTE (nachfolgend „Anbieter"), und seinen Kunden über die Erbringung von KI-Beratungs- und KI-Entwicklungsleistungen sowie zugehöriger Folgeleistungen.
Diese AGB richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern (§ 13 BGB) ist nicht vorgesehen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten auch dann ausschließlich, wenn der Anbieter in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos erbringt.
VERTRAGSGEGENSTAND// § 02
Der Anbieter erbringt KI-bezogene Dienstleistungen, insbesondere:
- Beratung zu Einsatzmöglichkeiten Künstlicher Intelligenz im operativen Geschäft des Kunden, mit fachlichem Schwerpunkt auf der Photovoltaik-Branche;
- Konzeption, Prototyping und Implementierung von KI-gestützten Workflows, Agenten, Voice-Bots und Backoffice-Automatisierungen;
- Auswahl, Integration und Anpassung von KI-Modellen Dritter (z. B. Anthropic Claude, OpenAI), inklusive Prompt-Engineering und Evaluations-Pipelines;
- Schulung, Übergabe und auf Wunsch befristete Betreuung der ausgelieferten Lösungen.
Konkret beauftragte Leistungen, Liefergegenstände, Zeitpläne und Vergütung ergeben sich aus dem individuellen Angebot bzw. Auftrag in Verbindung mit diesen AGB. Bei Widersprüchen gehen die Regelungen des individuellen Angebots diesen AGB vor.
Der Anbieter schuldet die fachgerechte Erbringung der Dienstleistungen, jedoch keinen spezifischen wirtschaftlichen Erfolg, soweit nicht ausdrücklich abweichend vereinbart. Die Leistungen werden in der Regel als Dienstvertrag im Sinne der §§ 611 ff. BGB erbracht. Werkvertragselemente bedürfen ausdrücklicher Vereinbarung.
VERTRAGSSCHLUSS// § 03
Darstellungen, Inhalte und Preisangaben auf der Website feldnote.de stellen keine bindenden Angebote dar, sondern sind unverbindliche Aufforderungen zur Abgabe einer Anfrage.
Der Vertrag kommt zustande durch Annahme eines individuellen Angebots des Anbieters durch den Kunden in Textform (E-Mail genügt), durch beidseitige Unterzeichnung eines Auftrags oder durch vorbehaltlose Erbringung der Leistung nach übereinstimmender Leistungsbeschreibung.
Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
PILOT-PROGRAMM// § 04
Im Rahmen eines zeitlich befristeten Pilot-Programms bietet der Anbieter ausgewählten Kunden eine Reduzierung der vereinbarten Vergütung gegen ein Referenz-Recht. Im Pilot-Programm gilt:
- Vergütungsreduktion: bis zu 50 % auf die im Angebot ausgewiesene Vergütung, im konkreten Umfang im jeweiligen Angebot festgelegt;
- Referenz-Recht: der Anbieter darf das Projekt nach Abschluss in anonymisierter oder, nach gesonderter Freigabe des Kunden, in namentlicher Form als Referenz nennen, einschließlich Branchen-Kennzeichnung und Use-Case-Beschreibung;
- Geltungsdauer: die Pilot-Konditionen gelten für den im Angebot definierten Projektzeitraum. Folgeprojekte oder Erweiterungen werden zu regulären Konditionen bepreist, sofern nicht erneut vereinbart;
- Geheimhaltung bleibt:der Anbieter wahrt auch im Pilot-Rahmen die in § 10 geregelten Geheimhaltungspflichten.
MITWIRKUNGSPFLICHTEN// § 05
Der Kunde stellt dem Anbieter sämtliche zur Vertragsdurchführung erforderlichen Informationen, Daten, Zugänge und Ansprechpartner rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung. Hierzu zählen insbesondere:
- fachliche Anforderungen, Prozess-Dokumentation, Beispieldaten;
- Zugänge zu relevanten Systemen, soweit für die Leistungserbringung erforderlich;
- rechtzeitige Entscheidungen, Freigaben und Abnahmen, in der Regel innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Anfrage;
- Benennung verantwortlicher Ansprechpartner mit ausreichender Entscheidungsbefugnis.
Werden Mitwirkungspflichten nicht oder verspätet erbracht, verschieben sich vereinbarte Termine entsprechend. Mehraufwand des Anbieters infolge unterlassener oder verspäteter Mitwirkung wird gesondert nach Aufwand vergütet.
VERGÜTUNG & ZAHLUNG// § 06
Die Vergütung ergibt sich aus dem individuellen Angebot. Soweit nicht anders vereinbart, gelten folgende Standards:
- Abrechnungsmodelle:Festpreis je Liefergegenstand, Tagessätze oder Stunden-Sätze (T&M) sind möglich. Das gewählte Modell wird im Angebot definiert.
- Umsatzsteuer: alle Beträge verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer in jeweils gültiger Höhe.
- Zahlungsziel: Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, soweit nicht abweichend vereinbart.
- Vorauszahlung:bei Projekten ab einem Auftragsvolumen von 5.000 EUR netto kann der Anbieter eine Anzahlung von bis zu 30 % vor Leistungsbeginn fordern.
- Auslagen:notwendige Reisekosten, Lizenzkosten Dritter (z. B. API-Credits bei KI-Providern) sowie Drittanbieter-Tools werden gesondert ausgewiesen und gegen Nachweis erstattet, sofern nicht in der Pauschale enthalten.
Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 BGB, B2B) zu berechnen sowie laufende Leistungen bis zum Ausgleich offener Rechnungen zurückzustellen. Weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
TERMINE & VERZUG// § 07
Termine und Lieferfristen sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, sind genannte Zeitangaben unverbindliche Orientierungswerte.
Unvorhersehbare Ereignisse, höhere Gewalt sowie nicht vom Anbieter zu vertretende Ausfälle Dritter (insbesondere KI-Provider, Hosting-Anbieter, Internet-Carrier) verlängern verbindlich vereinbarte Fristen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit.
NUTZUNGSRECHTE// § 08
An den vom Anbieter im Rahmen des Vertrages erstellten Liefergegenständen (Quellcode, Konfigurationen, Prompts, Dokumentationen, sonstige Arbeitsergebnisse) räumt der Anbieter dem Kunden mit vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein einfaches, nicht-ausschließliches, zeitlich und räumlich unbeschränktes, übertragbares Nutzungsrecht für die im Vertrag vereinbarten Zwecke ein.
Vorbehalten bleiben dem Anbieter:
- eigene Vorbestände (Frameworks, Bibliotheken, generische Prompt-Vorlagen, Eval-Skripte), die nicht spezifisch für den Kunden entwickelt wurden;
- Erfahrungen, Methoden und allgemeines Know-how, das im Rahmen des Projekts erworben wird, soweit keine Geheimhaltungspflichten nach § 10 verletzt werden;
- das Recht, die Lösung in anonymisierter Form als Referenz und für die eigene Weiterentwicklung zu verwenden.
Bei Modellen, Bibliotheken und Diensten Dritter gelten zusätzlich die jeweiligen Lizenzbedingungen des Drittanbieters. Der Anbieter weist im Angebot oder spätestens bei Übergabe auf relevante Drittanbieter-Lizenzen hin.
KI-SPEZIFISCHE KLAUSELN// § 09
KI-basierte Systeme erzeugen probabilistische Ausgaben. Der Anbieter und der Kunde vereinbaren ausdrücklich:
- Keine Erfolgsgarantie für Modell-Outputs: der Anbieter schuldet die fachgerechte Konzeption, Integration und Konfiguration. Eine Garantie für spezifische inhaltliche Ergebnisse oder die Abwesenheit von Halluzinationen, fehlerhaften oder unvollständigen Antworten kann technisch nicht gegeben werden.
- Mensch-in-der-Schleife (Human-in-the-Loop): KI-Ausgaben, die in geschäftskritischen Entscheidungen genutzt werden, sind durch geeignete menschliche Prüfung oder Validierungsmechanismen abzusichern. Der Anbieter empfiehlt entsprechende Eskalationspfade in der Lösungsarchitektur.
- Daten an KI-Provider:bei Nutzung externer KI-Modelle werden Eingabedaten des Kunden an den jeweiligen Provider übertragen. Die Drittanbieter sind in der Datenschutzerklärung sowie in einem ggf. abzuschließenden Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO offengelegt.
- EU AI Act:der Anbieter prüft im Rahmen der Konzeption die Risiko-Klassifikation der zu liefernden KI-Anwendung gemäß EU AI Act und weist auf besondere Pflichten (z. B. Transparenz, Logging, Dokumentation) hin. Die ordnungsgemäße Einhaltung im laufenden Betrieb liegt in der Verantwortung des Kunden als Betreiber.
- Trainingsdaten: der Anbieter trainiert keine eigenen Foundation-Modelle. Kunden-Daten werden ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht zu Trainingszwecken Dritter verwendet.
GEHEIMHALTUNG// § 10
Die Parteien verpflichten sich, alle ihnen im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung bekannt werdenden vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln und nicht für andere als die vertraglich vorgesehenen Zwecke zu verwenden.
Als vertraulich gelten alle Informationen, die als solche gekennzeichnet sind oder deren Vertraulichkeit aus den Umständen erkennbar ist, insbesondere Geschäftsdaten, technische Konfigurationen, Kunden- und Mitarbeiterinformationen.
Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die der empfangenden Partei bereits bekannt waren, ohne Verstoß gegen Geheimhaltungspflichten erworben oder öffentlich bekannt sind oder zur Wahrung gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen. Auf Anforderung sind vertrauliche Unterlagen herauszugeben oder zu vernichten.
HAFTUNG// § 11
Der Anbieter haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Für einfache fahrlässige Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung des Anbieters der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Wesentlich sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
Eine darüber hinausgehende Haftung — insbesondere für leichte Fahrlässigkeit bei nicht-wesentlichen Pflichten, mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn oder Folgeschäden — ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Die Haftung pro Schadensfall ist auf das Auftragsvolumen des konkreten Projekts (netto) begrenzt; für laufende Verträge auf die Vergütung der letzten zwölf (12) Monate vor dem schadenverursachenden Ereignis. Diese Begrenzung gilt nicht für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit oder bei Übernahme einer ausdrücklichen Garantie.
Die Haftungsregelungen nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
DATENSCHUTZ & AVV// § 12
Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten des Kunden oder seiner Kunden in dessen Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO ab. Der Anbieter stellt hierfür ein Standard-AVV-Muster bereit.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten auf der Website feldnote.de regelt die Datenschutzerklärung.
Setzt der Anbieter Subunternehmer (insbesondere KI-Provider, Hosting-Dienste) ein, werden diese im AVV als zulässige Sub-Auftragsverarbeiter dokumentiert.
LAUFZEIT & KÜNDIGUNG// § 13
Projekt-Verträge werden in der Regel auf bestimmte Zeit oder für ein definiertes Lieferprojekt abgeschlossen. Laufende Betreuungsverträge können mit einer Frist von drei (3) Monaten zum Monatsende ordentlich gekündigt werden, soweit nicht abweichend vereinbart.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund (§ 626 BGB) bleibt für beide Parteien unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei wiederholter erheblicher Verletzung wesentlicher Vertragspflichten trotz Abmahnung.
Kündigungen bedürfen der Textform.
SCHLUSSBESTIMMUNGEN// § 14
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB und den auf ihrer Basis geschlossenen Verträgen ist, soweit der Kunde Unternehmer im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz des Anbieters in Wuppertal. Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
Erfüllungsort für alle Leistungen ist der Sitz des Anbieters in Wuppertal.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung gilt als durch diejenige wirksame und durchführbare Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
// HINWEIS :: Diese AGB sind eine inhaltliche Vorlage. Vor Vertragsschluss mit Pilot- oder Bestandskunden wird eine anwaltliche Schluss-Prüfung empfohlen — insbesondere für branchenspezifische Klauseln, Pricing-Modelle und ggf. produktbezogene Erweiterungen. Stand: 10. Juni 2026.